Wer haftet? Wer bezahlt?

Welche Versicherung kommt bei einem Wasserschaden zum Tragen?
Die Antwort auf diese Frage kann nicht pauschal gegeben werden, da sie untrennbar mit Art und Ursache des Wasserschadens verbunden ist.

Folgende Versicherungen müssen möglicherweise für den Wasserschaden aufkommen:

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung versichert Gebäude und Einbauten.

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Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn Gegenstände in einem Haus oder einer Wohnung beschädigt worden sind.

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Sobald die Schadenstelle gesichert ist, können Sie sich an die Aufräumarbeiten machen. Zunächst muss das ausgetretene Wasser beseitigt werden. Dies können Sie beispielweise mit Hilfe von saugfähigen Tüchern oder Schwämmen aufnehmen. Bei größeren Wassermengen ist es ratsam, einen sogenannten Nasssauger zu verwenden. Ist das ausgetretene Wasservolumen sehr groß, sollten Sie die Feuerwehr verständigen. Diese kann das Wasser mit Pumpen absaugen.

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung schützt gegen Schadensersatzansprüche, welche gegen den Schadensverursacher gestellt werden.

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Für die nachfolgende Schadenabwicklung empfiehlt es sich eine Dokumentation zu führen. Am besten dokumentieren Sie den Schaden bereits vor Beseitung des ausgetretenen Wassers und der Sicherung des Hausrats. Nach Beseitigung sollten Sie die Schadensstelle ebenfalls fotografieren. Weiter sollten alle Schäden an Gegenständen ausführlich dokumentiert werden. Gehen Sie sicher, dass Sie auch alle Schäden erfasst haben. Wird während der Trocknung etwas beseitigt, haben Sie keinen Beweis mehr, dass der Gegenstand wirklich vom Schaden betroffen war.


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