Die Hauratsversicherung schützt in erster Linie gegen folgende Schäden:
Im Falle eines Wasserschadens deckt die Versicherung in der Regel alle Schäden, die durch austretendes Wasser an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen entstanden sind. Die Versicherung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Wasserschaden an Rohren oder Wasserinstallationen entstanden ist, die zum Hausrat gehören. Die Hausratsversicherung deckt nur Schäden an eigenen Sachen des Versicherungsnehmers.
Als Faustregel gilt: Versichert sind Gegenstände, die dem Versicherungsnehmer gehören und durch Schäden an Leitungen verursacht wurden, die nicht zum Gebäude gehören.
Maßgeblich sind der jeweilige Versicherungsvertrag und die hinterlegten Versicherungsbedingungen. Sollen weitere Ursachen versichert werden, müssen diese gegebenenfalls zusatzversichert werden.
Wichtige Voraussetzungen für die Übernahme durch die Versicherung:
Es ist zu beachten, dass die Versicherung gar nicht oder nicht in voller Höhe für den Schaden aufkommen muss, wenn der Wasserschaden auf grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zurückgeführt werden kann.